• 14.05.2024
      12:05 Uhr
      Tagesgespräch Rechtsextremistischer Verdachtsfall: Sollte die AfD verboten werden? | ARD alpha
       

      Der Verfassungsschutz stuft die AfD als "rechtsextremistischen Verdachtsfall" ein. Kommt es demnächst zu einem Verbotsverfahren? Was würde dafür sprechen? Was dagegen?

      Zu Gast im Tagesgespräch bei Moderator Sebastian Meinberg sind:

      • Dr. Steffen Kailitz, Politikwissenschaftler am Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung, TU Dresden
      • Prof. Fabian Wittreck, Leiter Institut für Öffentliches Recht und Politik, Uni Münster

      Dienstag, 14.05.24
      12:05 - 13:00 Uhr (55 Min.)
      55 Min.
      Stereo

      Der Verfassungsschutz stuft die AfD als "rechtsextremistischen Verdachtsfall" ein. Kommt es demnächst zu einem Verbotsverfahren? Was würde dafür sprechen? Was dagegen?

      Zu Gast im Tagesgespräch bei Moderator Sebastian Meinberg sind:

      • Dr. Steffen Kailitz, Politikwissenschaftler am Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung, TU Dresden
      • Prof. Fabian Wittreck, Leiter Institut für Öffentliches Recht und Politik, Uni Münster

       

      Stab und Besetzung

      Moderation Sebastian Meinberg

      Heute wird in einem Prozess gegen Björn Höcke vor dem Landgericht Halle ein Urteil erwartet. Dem AfD-Politiker wird vorgeworfen, bei einem Wahlkampfauftritt mit der Formulierung "Alles für Deutschland" wissentlich eine verbotene Parole der nationalsozialistischen SA benutzt zu haben.

      Gestern hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD weiterhin als "rechtsextremistischen Verdachtsfall" einstufen und beobachten darf. Das Gericht hatte Äußerungen von AfD-Politikern sowie das Parteiprogramm untersucht. Es sieht genügend Anhaltspunkte, die belegen, dass die AfD verfassungsfeindliche Ziele anstrebt.

      Das Urteil aus Münster hat nichts mit einem Parteiverbot zu tun. Dafür wäre das Bundesverfassungsgericht zuständig. Allerdings könnte es ein Schritt dahin sein: Die AfD-Landesverbände Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt sind bereits vom Verfassungsschutz als "gesichert rechtsextrem" eingestuft – ebenso die "Junge Alternative", die Jugendorganisation der Partei.

      Bisher wurden in der Bundesrepublik Deutschland zwei Parteien verboten: zunächst 1952 die Sozialistische Reichspartei, eine Nachfolgeorganisation der NSDAP, und dann 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD). Ein drittes Verfahren scheiterte 2017: Das Bundesverfassungsgericht lehnte ein Verbot der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) ab.

      Diskutieren Sie mit unserem kompetenten Studiogast über ein aktuelles Thema. Politik, Wirtschaft, Kultur, Religion und Sport - im Tagesgespräch debattieren wir über alle gesellschaftlich wichtigen Fragen. Unter dieser gebührenfreien Telefonnummer sind wir werktags ab 11 Uhr für Sie erreichbar: 0800 / 94 95 95 5

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