Darf man 164 Menschen töten, um 70.000 zu retten? Durfte der Kampfpilot Lars Koch ein Passagierflugzeug abschießen, um zu verhindern, dass ein Terrorist dieses auf ein vollbesetztes Fußballstadion stürzen lässt?
Darf man 164 Menschen töten, um 70.000 zu retten? Durfte der Kampfpilot Lars Koch ein Passagierflugzeug abschießen, um zu verhindern, dass ein Terrorist dieses auf ein vollbesetztes Fußballstadion stürzen lässt?
Stab und Besetzung
Vorsitzender Richter | Burghart Klaußner |
Staatsanwältin Frau Nelson | Martina Gedeck |
Angeklagter Lars Koch | Florian David Fitz |
Verteidiger Herr Biegler | Lars Eidinger |
Nebenklägerin Franziska Meiser | Jördis Triebel |
Lauterbach | Rainer Bock |
Regie | Lars Kraume |
Musik | Christoph M. Kaiser und Julian Maas |
Kamera | Jens Harant |
Buch | Oliver Berben, Ferdinand von Schirach und Lars Kraume |
Darf man 164 Menschen töten, um 70.000 zu retten? Durfte der Kampfpilot Lars Koch ein Passagierflugzeug abschießen, um zu verhindern, dass ein Terrorist dieses auf ein vollbesetztes Fußballstadion stürzen lässt? Ist Lars Koch ein Held oder ein Mörder? Darüber verhandelt die große Strafkammer des Schwurgerichts Berlin. Die Zuschauer werden zu Schöffen. Sie fällen das Urteil über Lars Koch. Ist er schuldig oder unschuldig?
Berlin, Schwurgericht. Zur Verhandlung steht der Abschuss eines Passagierflugzeugs durch den Luftwaffen-Major Lars Koch (Florian David Fitz). Am 26. Mai um 20:53 Uhr geht im nationalen Lagezentrum für Sicherheit im Luftraum die Meldung der Entführung eines Passagierflugzeugs auf dem Weg von Berlin nach München ein. Der Entführer droht, die Maschine auf ein vollbesetztes Fußballstadion stürzen zu lassen.
Sofort steigt eine Alarmrotte mit zwei Kampfjets auf. Zunächst versuchen sie, das Flugzeug abzudrängen, geben dann einen Warnschuss ab. Auf beide Manöver reagiert die Maschine nicht. Minutenlang fliegen die beiden Kampfjets neben dem Airbus her. Der Befehl zum Abschuss wird auch auf Nachfrage des Piloten Lars Koch nicht erteilt. Schließlich entscheidet er eigenmächtig, die Maschine abzuschießen. Alle Passagiere, darunter auch Kinder, sterben.
Im Prozess geht es um die Frage: Darf man 164 unschuldige Menschen töten, um 70.000 zu retten? Die Anklage der Staatsanwältin (Martina Gedeck) lautet auf Mord an 164 Menschen. Lars Koch habe sich zum Herrn über Leben und Tod gemacht. Ein Leben kann niemals gegen ein anderes aufgewogen werden. Dagegen plädiert der Verteidiger (Lars Eidinger) auf Freispruch. Er sieht in seinem Mandanten keinen Mörder, sondern einen Helden, der 70.000 Menschen vor einem Terroranschlag gerettet und in einer ausweglosen Situation die Verantwortung übernommen hat.
Bevor der Richter (Burghart Klaußner) ein Urteil sprechen kann, muss er die Schöffen befragen - und das sind in diesem Verfahren die Fernsehzuschauerinnen und -zuschauer.
Zum Ablauf des Fernsehabends: Nach dem Schlusswort des Vorsitzenden Richters, der sich direkt an das Fernsehpublikum wenden und es zur Abgabe einer Stimme auffordern wird, übernimmt Frank Plasberg bei „hart aber fair". Gleichzeitig werden die Telefonleitungen und die Kanäle für das Webvoting freigeschaltet. Abstimmen können die Zuschauerinnen und Zuschauer dann per Telefon oder über ein zentrales Webtool auf der Seite www.IhrUrteil.hartaberfair.de. Wer bei Facebook und Twitter voten möchte, wird automatisch auf dieses Tool weitergeleitet.
Nach ca. zehn Minuten liegt das Ergebnis vor. Abhängig davon wird das entsprechende Urteil gezeigt, das der Vorsitzende Richter dann im Film verkünden wird. Danach diskutiert Frank Plasberg das Ergebnis der Abstimmung mit seinen Gästen.
„Terror - Ihr Urteil" wird als Eurovision zeitgleich im ORF und SRF ausgestrahlt und parallel in Tschechien und der Slowakei gezeigt. Auch in Österreich und der Schweiz wird es im Anschluss an den Film eine Diskussionsrunde geben. „hart aber fair" wird zu den Kollegen beim ORF und SRF schalten, um den Ausgang und den Verlauf der Diskussion in den beiden Nachbarländern zu erfragen.
programm.ARD.de © rbb | ARD Play-Out-Center || 06.06.2023