Das Jugendamt des Kreises Borken nahm einer Mutter 2 Kinder weg. Der Film begleitet den Sorgerechtsstreit zwischen der 19-jährigen Mutter und dem Jugendamt Kreis Borken über sechs Monate: in der Zeit vor dem Prozess, am Tag der Urteilsverkündung und zwei Monate später.
Das Jugendamt des Kreises Borken nahm einer Mutter 2 Kinder weg. Der Film begleitet den Sorgerechtsstreit zwischen der 19-jährigen Mutter und dem Jugendamt Kreis Borken über sechs Monate: in der Zeit vor dem Prozess, am Tag der Urteilsverkündung und zwei Monate später.
Der kleine Maik ist erst sechs Wochen alt, als das Jugendamt Kreis Borken ihn seiner 19-jährigen Mutter Nadine S. wegnimmt. Maiks Vater wird verdächtigt, den Säugling misshandelt zu haben. Er kann sein Bein nicht mehr bewegen und muss im Krankenhaus behandelt werden. Kurz danach holt das Jugendamt auch die eineinhalbjährige Tochter ab. Die Kinder kommen in Pflegefamilien. Der Sozialarbeiter des Jugendamts beantragt, der jungen Mutter das Sorgerecht zu entziehen. Doch Nadine S. will um ihre Kinder kämpfen und geht vor Gericht: Sie kann nicht mehr schlafen, nicht mehr essen. Nadine fiebert dem Urteil entgegen, sie will nur eins: ihre Kinder zurück.
Immer öfter nehmen die Jugendämter Kinder aus ihren Familien. Seit 2005 stieg die Zahl der Sorgerechtsentzüge laut Statistischem Bundesamt um 41 Prozent an. Diese Entwicklung ist vor allem eine Folge der Kindesmisshandlungen mit tödlichem Ausgang, die in den vergangenen Jahren für Schlagzeilen sorgten. Gehen die Jugendämter mittlerweile zu weit, gehen sie zu radikal vor?
Als Nadine S. mit siebzehn zum ersten Mal schwanger wurde, griff das Jugendamt ein und betreute das Mädchen in einer Wohngruppe. Der Alltag mit Kind fiel Nadine schwer, überforderte sie. Sie wurde ein zweites Mal schwanger. Das Jugendamt stellte ihr und dem jungen Vater eine Wohnung zur Verfügung. Eine Haushaltshilfe unterstützte das Paar täglich, zwei Familienhelfer betreuten die junge Familie einmal in der Woche. Trotzdem kam es zur Kindesmisshandlung.
Nadines Kinder leben bis zum Gerichtsurteil in unterschiedlichen Bereitschaftspflegefamilien. Einmal in der Woche dürfen die jungen Eltern ihre Kinder sehen. Die Besuche finden im Jugendamt statt und der Mitarbeiter des Jugendamts beobachtet stets, wie die jungen Eltern mit ihren Kindern umgehen. Eine Psychologin erstellt zudem ein Gutachten, inwieweit die Eltern erziehungstauglich sind. Der 20-jährige Vater fühlt sich falsch beurteilt und bekommt einen Wutausbruch. Der Ausgang des Sorgerechtsstreits bleibt ungewiss: Die Gewalt ging vom Kindsvater aus, aber Nadine S. hat sich von ihm getrennt. Möglicherweise ist sie in den Augen des Richters fähig, das Sorgerecht für ihre Kinder zu behalten.
Die Autorin Katrin Wegner zeigt den verzweifelten Versuch einer Mutter, Erklärungen für das Geschehene zu finden, ihre Hoffnung auf eine zweite Chance und die Position des Jugendamtes, zum Wohle des Kindes zu handeln. Auf der einen Seite steht Nadine S., die ihre Kinder liebt und sie selbst erziehen will. Auf der anderen Seite das Jugendamt, dass die Kinder vor dem gewalttätigen Vater und der scheinbar überforderten Mutter schützen will.
programm.ARD.de © rbb | ARD Play-Out-Center || 21.03.2023