• 11.04.2020
      06:30 Uhr
      Menschen hautnah: Über mein Ende will ich selbst entscheiden Film von Erika Fehse | tagesschau24
       

      Jürgen (50) ist nach einem Hirnstamminfarkt komplett gelähmt. Auch Harald (48) braucht rund um die Uhr Betreuung. Er leidet unter Multipler Sklerose und ist bis zum Hals gelähmt.
      Wenn Harald und Jürgen ihr Leben nicht mehr ertragen können, wollen sie die Freiheit haben, es zu beenden. Darüber, ob unsere Gesetze Hilfe dabei zulassen, wird zurzeit heftig gestritten - auch vor Gericht.
      Harald hat sich an den Rechtsanwalt Robert Roßbruch gewandt, der seit Jahren für die Patientenautonomie am Lebensende streitet. Der hat für ihn ein todbringendes Betäubungsmittel beim Bundesinstitut für Arzneimittel beantragt. Wird er es bekommen?

      Samstag, 11.04.20
      06:30 - 07:15 Uhr (45 Min.)
      45 Min.

      Jürgen (50) ist nach einem Hirnstamminfarkt komplett gelähmt. Auch Harald (48) braucht rund um die Uhr Betreuung. Er leidet unter Multipler Sklerose und ist bis zum Hals gelähmt.
      Wenn Harald und Jürgen ihr Leben nicht mehr ertragen können, wollen sie die Freiheit haben, es zu beenden. Darüber, ob unsere Gesetze Hilfe dabei zulassen, wird zurzeit heftig gestritten - auch vor Gericht.
      Harald hat sich an den Rechtsanwalt Robert Roßbruch gewandt, der seit Jahren für die Patientenautonomie am Lebensende streitet. Der hat für ihn ein todbringendes Betäubungsmittel beim Bundesinstitut für Arzneimittel beantragt. Wird er es bekommen?

       

      Jürgen (50) ist nach einem Hirnstamminfarkt komplett gelähmt. Es geschah von einer Sekunde auf die andere. Aus dem sportlichen Mann wurde ein Schwerstbehinderter, der seither kaum mehr als den Kopf bewegen kann. Er war damals 36 Jahre alt.

      Auch Harald (48) braucht rund um die Uhr Betreuung. Er leidet unter Multipler Sklerose. Die Krankheit verlief in Schüben, heute ist er bis zum Hals gelähmt.

      Wenn Harald und Jürgen ihr Leben nicht mehr ertragen können, wollen sie die Freiheit haben, es zu beenden. Doch das wird nicht ohne fremde Hilfe gehen. Darüber, ob unsere Gesetze das zulassen, wird zurzeit heftig gestritten - auch vor Gericht.

      Erst 2015 ist der Paragraph 217 StGB in Kraft getreten, der die "geschäftsmäßige" Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellt. Er wendet sich vor allem gegen Sterbehilfevereine - möglicherweise aber auch gegen Ärzte, die einem langjährigen Patienten bei einem solchen Schritt helfen würden. Dem Palliativmediziner Benedikt Matenaer, Jürgens Arzt, würde dann Gefängnis drohen. Mit anderen Medizinern hat er daher Verfassungsbeschwerde gegen den § 217 eingelegt.

      Und Harald hat sich an den Rechtsanwalt Robert Roßbruch gewandt, der seit Jahren für die Patientenautonomie am Lebensende streitet. Der hat für ihn ein todbringendes Betäubungsmittel beim Bundesinstitut für Arzneimittel in Bonn beantragt. Wird er es bekommen?

      Harald und Jürgen, zwei Schwerstkranke, kämpfen darum, das Selbstbestimmungsrecht über ihr Leben zu behalten - wozu für sie auch gehört, dem Ganzen ein Ende setzen zu können. Beide haben Angst vor der Zukunft - aber wer weiß, was kommt? Jürgens Leben verändert sich völlig unerwartet.

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      Samstag, 11.04.20
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