• 08.12.2021
      17:45 Uhr
      RESPEKT kompakt Meinungsfreiheit – Was man sagen darf und was nicht | ARD alpha
       

      Ohne verschiedene Meinungen zu kennen, kann sich niemand eine eigene Meinung bilden. Meinungsfreiheit gehört zum Fundament einer funktionierenden Demokratie. Doch wie weit darf die freie Äußerung eigener Standpunkte eigentlich gehen?

      Mittwoch, 08.12.21
      17:45 - 18:00 Uhr (15 Min.)
      15 Min.

      Ohne verschiedene Meinungen zu kennen, kann sich niemand eine eigene Meinung bilden. Meinungsfreiheit gehört zum Fundament einer funktionierenden Demokratie. Doch wie weit darf die freie Äußerung eigener Standpunkte eigentlich gehen?

       

      Stab und Besetzung

      Moderation Ramo Ali

      Meinungsfreiheit ist weit mehr als das Recht zur freien politischen Meinungsäußerung. Sie beginnt bereits im scheinbar „nur“ privaten Kontext mit Kommentaren im Netz. Und wenn wir uns über Satiresendungen amüsieren, ist auch hier das Recht auf freie Meinungsäußerung demokratisches Fundament für die unterhaltsamen Provokationen.

      Das in Artikel 5 des Grundgesetzes verankerte Recht auf Meinungsfreiheit schließt die „Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film“ ausdrücklich mit ein. Und es heißt ganz klar: „Eine Zensur findet nicht statt.“ Wie gehen wir dann mit unterschiedlichen Auffassungen zu dem, was erlaubt ist, um?

      Meinungsfreiheit erfordert Toleranz, aber auch die Orientierung an gesellschaftlichen Werten und die Einhaltung demokratischer Gesetze. Das Gleichgewicht all dieser Faktoren wird auch in unserem Alltag immer wieder neu auf die Probe gestellt.

      Moderator Ramo Ali erkundet unterschiedliche Aspekte des Grundrechts „Meinungsfreiheit“. Als geflüchteter Syrer hat er erfahren, was es heißt, in einem Land zu leben, in dem freie Meinungsäußerung lebensgefährlich geworden ist. In Deutschland ist er nun mit Demonstrationen konfrontiert, die sich zum Teil gegen Geflüchtete richten – auf Basis des Grundrechts der freien Meinungsäußerung. Entscheidend ist, dass die Ausübung der Meinungsfreiheit andere Rechte nicht verletzt, wie zum Beispiel die Unantastbarkeit der Menschenwürde und die Religionsfreiheit.

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