Ärzte, die über ihre Fehler schweigen. Ärzte, die leugnen, Patienten behandelt zu haben. Versicherungen, die sich trotz eindeutiger Gutachten weigern, Entschädigung zu zahlen. Steht das Recht nur auf Seiten der Ärzte?
Ärzte, die über ihre Fehler schweigen. Ärzte, die leugnen, Patienten behandelt zu haben. Versicherungen, die sich trotz eindeutiger Gutachten weigern, Entschädigung zu zahlen. Steht das Recht nur auf Seiten der Ärzte?
Stab und Besetzung
Redaktionelle Zustaendigkeit | Klaus Balzer |
Matthias Franck | |
Redaktion | Christoph Mestmacher |
Ärzte, die über ihre Fehler schweigen. Ärzte, die leugnen, Patienten behandelt zu haben. Versicherungen, die sich trotz eindeutiger Gutachten weigern, Entschädigung zu zahlen. Und Patienten, die nahezu immer am kürzeren Hebel sitzen, wenn es in Arzthaftpflichtsachen vor Gericht geht. Denn die Patienten sind es, die den Ärzten grundsätzlich nachweisen müssen, dass ein Behandlungsfehler zu gesundheitlichen Folgeschäden geführt hat.
Die NDR Autoren Klaus Balzer und Matthias Frank treffen auf Andrea B. Sie hatte wegen einer verspäteten Operation fünf Wochen im Koma gelegen. Heute, vier Jahre nach dem Arztfehler, muss sie vor Gericht klagen, um den Arztfehler anerkannt zu bekommen.
Balzer und Frank lernen Andreas M. kennen, der durch eine Fehlbehandlung querschnittsgelähmt ist. Dessen behandelnder Arzt streitet zunächst sogar ab, ihn überhaupt zu kennen.
Sie treffen Tilman Holweg wieder, dessen heute neunjährige Tochter seit der Geburt schwerstbehindert ist. Holweg wurde vor Gericht durch einen kaum bekannten Paragrafen daran gehindert, seine Klage gegen die behandelnden Ärzte in der Berufung vertreten zu können. In der NDR Dokumentation "Das Schweigen der Ärzte" wurde 2008 über den Fall berichtet. Damals entschloss sich der engagierte Vater, politisch für die Abschaffung des betreffenden § 522 Abs. 2 ZPO zu kämpfen. Heute steht er kurz vor dem Erfolg: Der Gesetzestext soll im Jahr 2011 geändert werden.
"45 Min - Patient ohne Rechte" zeigt, wohin Bürgerengagement führen kann. Zum Beispiel auch dahin, dass in bestimmten Fällen eine Beweislastumkehr in Arzthaftpflichtverfahren im künftigen Patientenrechtegesetz verankert wird. Dann müssen Ärzte beweisen, dass sie keinen Fehler gemacht haben.
programm.ARD.de © rbb | ARD Play-Out-Center || 27.03.2023