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Selbstbestimmt und in Würde sterben, das wollte eine querschnittsgelähmte Frau. Die deutschen Behörden verwehrten ihr die Verabreichung tödlicher Medikamente. Sie reiste deshalb in die Schweiz zur Organisation Dignitas, um dort ihr Leben zu beenden. Ihr Mann verklagte den deutschen Staat beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Wer in Deutschland vom Staat in seinen Rechten verletzt wurde und dagegen etwas unternehmen will, der zieht natürlich zunächst vor die deutschen Gerichte. Aber immer wieder kommt es vor, dass die Klage in keiner Instanz Erfolg hat - nicht mal beim Bundesverfassungsgericht. Dann beginnen manche Kläger darüber nachzudenken, ob sie nicht vor ein europäisches Gericht ziehen sollen.
Gerichtsverfahren kosten Geld und Nerven - erst recht, wenn sich der Prozess hinzieht und kein Ende in Sicht ist. In solchen Fällen waren die Kläger bisher weitestgehend hilflos. Durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg ist ein neues Gesetz in Deutschland auf den Weg gebracht worden.
Eigentum verpflichtet, das mussten in der Vergangenheit immer wieder Eigentümer von kleineren Grundstücken im Außenbereich (bis 75 Hektar), also etwa Waldgrundstücken oder Flurflächen, erfahren. Das deutsche Jagdrecht hat solche Eigentümer nämlich bislang zu Zwangsmitgliedern in einer Jagdgenossenschaft gemacht, sofern die Grundstücke nicht befriedet sind.
Prinzessin Caroline hat ein buntes Privatleben: Sie geht im Beach Club von Monte Carlo schwimmen, kauft auf einem Markt in Paris ein oder fährt Ski in Österreich. Eigentlich kein schlechtes Leben, wären da nicht diese Paparazzi. In irgendeinem Versteck sitzen sie immer und lauern auf die schöne Prinzessin. Heraus kommen Bilder im Bikini oder im Skilift. Die gefallen Caroline gar nicht.
programm.ARD.de © rbb | ARD Play-Out-Center || 29.03.2024