• 07.12.2019
      09:00 Uhr
      service: zuhause Der Frisör hat gepatzt – was nun? | NDR Fernsehen
       
      • Welche Rechte hat man, wenn der Friseur nicht zufriedenstellend gearbeitet hat?

      Der Friseur muss für Handwerksfehler einstehen, in jedem Fall haben Kunden ein Recht auf Nachbesserung. In härteren Fällen kann auch Schadensersatz verlangt werden. Denn kaum etwas kann das Selbstbewusstsein so nachhaltig stören wie ein missratener Haarschnitt oder wenn die Haare abgeschnitten sind und nichts mehr zu retten ist.

      Samstag, 07.12.19
      09:00 - 09:30 Uhr (30 Min.)
      30 Min.
      • Welche Rechte hat man, wenn der Friseur nicht zufriedenstellend gearbeitet hat?

      Der Friseur muss für Handwerksfehler einstehen, in jedem Fall haben Kunden ein Recht auf Nachbesserung. In härteren Fällen kann auch Schadensersatz verlangt werden. Denn kaum etwas kann das Selbstbewusstsein so nachhaltig stören wie ein missratener Haarschnitt oder wenn die Haare abgeschnitten sind und nichts mehr zu retten ist.

       

      Welche Rechte hat man, wenn der Friseur nicht zufriedenstellend gearbeitet hat?

      Der Friseur muss für Handwerksfehler einstehen, in jedem Fall haben Kunden ein Recht auf Nachbesserung. In härteren Fällen kann auch Schadensersatz verlangt werden. Denn kaum etwas kann das Selbstbewusstsein so nachhaltig stören wie ein missratener Haarschnitt oder wenn die Haare abgeschnitten sind und nichts mehr zu retten ist.

      Es gibt auch die Möglichkeit, einen Preisnachlass verlangen. Das Gewährleistungsrecht sieht unter anderem auch den sogenannten Minderungsanspruch vor. Das heißt: Liegt ein Mangel vor, muss der Verbraucher vorrangig die Nachbesserung verlangen. Weigert sich der Friseur, nachzubessern, kommt der Rücktritt vom Vertrag und alternativ die Kürzung des Rechnungsbetrags in Betracht.

      Allerdings kann man die Zahlung nicht verweigern, selbst wenn der erste Blick nach der Arbeit des Friseurs in den Spiegel Entsetzen auslöst. Der Gedanke liegt zwar nahe, einfach die Zahlung zu verweigern oder das Entgelt nachträglich zurückzuverlangen. Einen rechtlichen Anspruch darauf gibt es allerdings nicht. Dabei unterscheidet sich ein Friseurbesuch rechtlich nicht von anderen Dienstleistungen. Wer erst zu Hause eine unerwünschte Schnittkante am Hinterkopf oder einen anderen handwerklichen Fehler entdeckt, sollte zunächst den Friseur aufsuchen und eine Nachbesserung verlangen. Ist der betreffende Mitarbeitende selbst nicht anwesend, kann auch ein anderer Friseur aus dem Team die Korrektur übernehmen.

      „service: zuhause“ - die Ratgeber-Sendung rund um das Zuhause und den Garten. Es werden Haushaltsgeräte oder Werkzeuge getestet und jede Menge Tipps und Kniffe für den Haushalt, die eigenen vier Wände und den Garten gegeben. Außerdem zeigt die Sendung, wie man das Zuhause und den Garten schöner gestalten kann. Experten beantworten Fragen zum Thema.

      „service: zuhause“ wird im wöchentlichen Wechsel von Anne Brüning und Mathias Münch moderiert und ist Teil einer täglichen Programmleiste mit weiteren Service-Sendungen: dienstags „service: reisen“, mittwochs „service: trends“ und donnerstags „service: gesundheit“, jeweils von 18.50 bis 19.15 Uhr.

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