• 15.11.2015
      20:30 Uhr
      WESTPOL Moderation: Sabine Scholt | WDR Fernsehen
       

      Themen:

      • Angehörigenschmerzensgeld: Auch den seelischen Schmerz entschädigen
      • Schärfere Regeln für die Putenmast
      • Visionen zur Asylpolitik

      Sonntag, 15.11.15
      20:30 - 21:00 Uhr (30 Min.)
      30 Min.
      HD-TV Stereo

      Themen:

      • Angehörigenschmerzensgeld: Auch den seelischen Schmerz entschädigen
      • Schärfere Regeln für die Putenmast
      • Visionen zur Asylpolitik

       
      • Angehörigenschmerzensgeld: Auch den seelischen Schmerz entschädigen

      In die Trauer um die Opfer des Germanwings-Absturzes hat sich unter den Angehörigen in diesem Sommer auch schnell Enttäuschung gemischt. Enttäuschung über das Vorgehen des Mutterkonzerns Lufthansa, wie er den Hinterbliebenen finanziell hilft. Für jedes Opfer war nämlich eine Soforthilfe von 50.000 Euro gezahlt worden. Dazu sollten 25.000 Schmerzensgeld für jeden Toten gezahlt werden. Nächste Angehörige sollten ohne weitere Prüfung 10.000 Euro bekommen. Empört lehnten die Opfer-Anwälte dies als zu niedrig ab. Eine Einigung gibt es noch nicht. Allerdings tut sich jetzt aus juristischer Sicht etwas.

      Der Streit macht nämlich deutlich, wie schwer sich der deutsche Gesetzgeber mit dem Thema Schmerzensgeld für Angehörige tut. Bislang gibt es keinerlei Anspruch darauf. Wenn ein Kind auf seinem Fahrrad von einem Lkw-Fahrer getötet wird, bekommen die Eltern zwar Schadenersatz für das Rad und die Beerdigungskosten. Einen Anspruch auf Schmerzensgeld steht ihnen aber grundsätzlich nicht zu. Das Geld der Lufthansa ist daher eine freiwillige Leistung. Zwar steht schon im Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung: "Menschen, die einen nahen Angehörigen durch Verschulden eines Dritten verloren haben, räumen wir als Zeichen der Anerkennung ihres seelischen Leids einen eigenständigen Schmerzensgeldanspruch ein, der sich in das deutsche System des Schadensersatzrechts einfügt." Passiert ist bislang aber noch nichts. Durch den Absturz der Germanwings-Maschine im Frühjahr mit 150 Toten und die darauf folgende Diskussion kommt nun aber Bewegung in die Sache.

      Auf dem Treffen der Justizminister von Bund und Ländern haben die Fachminister in dieser Woche sich darauf verständigt, dass die gesetzliche Änderung noch vor der nächsten Bundestagswahl 2017 erfolgen soll. Auch NRW-Justizminister Thomas Kutschaty plädiert dafür. Es sei "dringend an der Zeit", klare Regelungen zu finden, sagt der SPD-Politiker im Gespräch mit dem WDR-Magazin WESTPOL. Den momentanen Zustand halte er für "nicht gerecht". Ein Gesetzentwurf liegt bereits vor. Das bayrische Justizministerium hat einen Formulierungsvorschlag für die Änderung des entsprechenden Paragrafens im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgelegt. Von den anderen Länderministern wurde er abgesegnet. Nun ist der Bund an der Reihe. Er muss sich um die Gesetzesanpassung kümmern. Aus dem Haus von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) heißt es allerdings nur, die Sache sei in Arbeit. Ob es tatsächlich noch bis 2017 klappt, bleibt offen.

      Dass es höchste Zeit für ein Angehörigenschmerzensgeld ist, findet Julius Reiter. Der Düsseldorfer Rechtsanwalt vertritt viele Opfer und Hinterbliebenen der Loveparade-Katastrophe von 2010 und sagt zu WESTPOL: "Ich finde die derzeitige Regelung vollkommen herzlos." Hinter der Weigerung des Gesetzgebers, die Trauer und den seelischen Schmerz von Angehörigen nicht zu entschädigen, stecke ein "kaltes, preußisches Kasernenhofdenken", so etwas als Zeichen von Schwäche nicht zuzulassen. Im europäischen Vergleich stehe Deutschland ohne ein Schmerzensgeld fast alleine dar. Und tatsächlich: Frankreich, Belgien, Luxemburg, Italien, Spanien, Portugal, England, Schottland, Irland, Polen Ungarn, Kroatien, Griechenland und die Schweiz gewähren alle in der ein oder anderen Form Angehörigenschmerzensgeld.

      Wozu der deutsche Sonderweg führt, erlebt Reiter in der Praxis immer wieder. So reagierten Versicherungen auf Forderungen nach Schmerzensgeld für die Loveparade-Hinterbliebenen mit der Aussage, es sei kein Schaden zu erkennen, viel mehr würden die Angehörigen durch ausbleibende Kosten in der Zukunft sogar Geld sparen. Dieses Verhalten bezeichnet Reiter als "zynisch". Seine Hoffnung: Wenn das Angehörigenschmerzensgeld kommt, sollte es auch für zurückliegende, aber noch nicht abgeschlossene Fälle gelten. Dadurch könnten dann auch die Hinterbliebenen der Duisburger Tragödie für ihren Schmerz entschädigt werden. Die Chancen darauf stehen angesichts eines Rückwirkungsverbots für neue Gesetze allerdings schlecht.

      • Schärfere Regeln für die Putenmast.

      Entzündete Fußballen, Blasenbildung an der Brust. Die Mast von Puten ist für die meisten Tiere ein schmerzhafter Prozess. Denn für die Haltung von Puten gibt es bislang keine gesetzlichen Vorgaben, sondern nur eine freiwillige Selbstverpflichtung der Produzenten. Seit Jahren ist das Problem bekannt. NRW-Landwirtschaftsminister Johannes Remmel fordert mit seinen Länderkollegen nun schärfere Regeln.

      • Außerdem beleuchtet WESTPOL ein paar Visionen zur Asylpolitik. Die Politik scheint angesichts steigender Flüchtlingszahlen planlos. Doch bräuchten wir nicht gerade jetzt Visionen? Fünf Meinungen zur Zukunft Deutschlands.

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      Sonntag, 15.11.15
      20:30 - 21:00 Uhr (30 Min.)
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