• 29.01.2019
      18:00 Uhr
      hallo hessen Moderation: Selma Üsük | hr-fernsehen
       

      Themen und Gäste:

      • Schlittenhundetouren durch Rhön und Vogelsberg, mit Peter Tesch, Schlittenhundeführer
      • Service: Schimmel in Wohnräumen vermeiden, mit Stephan Schlocker, Immobilienexperte
      • Verbraucher-Service: Erben und vererben, mit Joachim Mohr, Fachanwalt für Erb- und Familienrecht

      Dienstag, 29.01.19
      18:00 - 18:50 Uhr (50 Min.)
      50 Min.
      HD-TV Stereo

      Themen und Gäste:

      • Schlittenhundetouren durch Rhön und Vogelsberg, mit Peter Tesch, Schlittenhundeführer
      • Service: Schimmel in Wohnräumen vermeiden, mit Stephan Schlocker, Immobilienexperte
      • Verbraucher-Service: Erben und vererben, mit Joachim Mohr, Fachanwalt für Erb- und Familienrecht

       
      • Schlittenhundetouren durch Rhön und Vogelsberg

      Seine Schlittenhunde kommen erst richtig auf Touren, wenn es eisig kalt ist und genügend Schnee liegt. Dann gibt es für Peter Teschs Huskys kein Halten mehr. Sie laufen, laufen, laufen. Aber auch bei wenig Schnee oder im Sommer kann man dieses einmalige Spektakel miterleben.
      Aus dem Schlitten wird dann ein Wagen mit Rädern. Seit 14 Jahren veranstaltet Peter Tesch diese Husky-Touren. In „hallo hessen“ erzählt er, wie er auf die Schlittenhunde kam und er verrät, wer am Schlitten der eigentliche Chef ist – Hunde oder Herrchen?

      • Service: Schimmel in Wohnräumen vermeiden

      Beim Duschen im Badezimmer, beim Kochen in der Küche, beim Wäschetrocknen im Keller oder einfach durchs Schwitzen – Überall im Haus entsteht Feuchtigkeit. Die muss durch richtiges Lüften raus, um gesundheitsgefährdenden Schimmel in der Wohnung zu vermeiden. Doch ist das Fenster offen, wird es schnell zu kalt, bleibt es geschlossen, schleicht sich Schimmel ein. Worauf Sie achten sollten, damit sich kein Schimmel bildet, weiß unser Experte.

      • Verbraucher-Service: Erben und vererben

      Jeder kann seine Erben selbst bestimmen. Wer aber ohne Testament oder Erbvertrag stirbt, für den bestimmt das Gesetz die Erbfolge. Dabei werden in erster Linie Kinder und Ehegatten sowie eingetragene Lebenspartner berücksichtigt. Verwandte erben Vermögen nach ihrem Verwandtschaftsgrad. Unser Experte klärt darüber auf, wie Sie ein Testament erstellen, welche Fehler dabei passieren können und was nach dem Tod eines Angehörigen zu tun ist.

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      Dienstag, 29.01.19
      18:00 - 18:50 Uhr (50 Min.)
      50 Min.
      HD-TV Stereo

programm.ARD.de © rbb | ARD Play-Out-Center || 19.03.2024