• 19.07.2010
      21:45 Uhr
      Report Mainz Moderation: Fritz Frey | Das Erste
       

      Themen u.a.:

      • Die katholische Kirche und die Wahrheit: Neue Vertuschungsvorwürfe gegen Erzbischof Zollitsch
      • Das Leid der Rennpferde: Tierquälereien hinter der Hochglanzfassade großer Turniere

      Montag, 19.07.10
      21:45 - 22:15 Uhr (30 Min.)
      30 Min.
      Stereo

      Themen u.a.:

      • Die katholische Kirche und die Wahrheit: Neue Vertuschungsvorwürfe gegen Erzbischof Zollitsch
      • Das Leid der Rennpferde: Tierquälereien hinter der Hochglanzfassade großer Turniere

       

      Stab und Besetzung

      Moderation Fritz Frey
      • Kriegserklärung der Hausärzte: Wie Ärztefunktionäre mit Hausarztmodellen weiter Kasse machen wollen
      • Drastische Sanktionen: Warum ARGEn Jugendliche systematisch abstrafen
      • Lisas Welt: Wieso Hannelore Kraft jetzt an allem schuld ist

      Studie: Hartz-IV-Gesetz produziert Verschuldung und Kleinkriminalität

      Die schärferen Sanktionsregeln im Sozialgesetzbuch (SGB II) für Arbeitslose unter 25 Jahren verstoßen nach Auffassung des Bundesrichters Prof. Uwe Berlit gegen die Verfassung. Im ARD-Politikmagazin "Report Mainz" sagt Prof. Berlit: "Ich halte die schärfere Sanktionierung der unter 25-Jährigen für verfassungswidrig. Für diese Differenzierung allein nach dem Alter gibt es keinen sachlichen Grund." Prof. Uwe Berlit ist Richter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und Autor von anerkannten Sozialrechts-Kommentaren.
      §31 SGB II schreibt vor, dass Arbeitslosen unter 25 Jahren bei einer erstmaligen größeren Pflichtverletzung, z. B. Ablehnung eines Ein-Euro-Jobs ohne wichtigen Grund, das komplette Arbeitslosengeld für drei Monate gestrichen wird, in Ausnahmefällen kann die Sanktionsdauer auf sechs Wochen reduziert werden. Bei über 25-jährigen Arbeitslosen werden in einem solchen Fall lediglich 30 Prozent des Arbeitslosengeldes nicht mehr gezahlt. Prof. Uwe Berlit in "Report Mainz": "Es gibt keinen empirischen Beleg, dass unter 25-Jährige sanktionsunempfindlicher wären oder mehr Sanktionen brauchen, damit man sie auf den 'Pfad der Tugend' wieder zurückführt als über 25-Jährige." Der Gesetzgeber brauche aber tragfähige Gründe für eine solche Differenzierung, ansonsten verstoße sie gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Junge Arbeitslose müssten gleichbehandelt werden wie Arbeitslose über 25 Jahren.
      Kritisiert werden die Sanktionsregeln auch von Fallmanagern und Vermittlern in den Behörden. Das geht aus einer Studie des Instituts für Arbeit und Berufsforschung (IAB) hervor, das der Bundesagentur für Arbeit unterstellt ist. Die Arbeitsmarktforscher hatten bundesweit ausführliche Interviews mit Fallmanagern und Vermittlern geführt. Die strenge Sanktionierung produziere Kleinkriminalität, Schwarzarbeit oder Verschuldung. Die Regeln im Gesetz seien ein "zu scharfes Schwert". Sie bedeuteten einen "Überlebenskampf" für junge Arbeitslose.
      Axel Wiese, Fallmanager für unter 25-jährige Arbeitslose in der ARGE Hamburg, bezeichnet in "Report Mainz" die Sanktionsregeln als "wenig hilfreich" für die Vermittlungsarbeit. "Sinnvoll aus unserer Sicht wäre eine Regelung wie im Erwachsenenbereich mit geringeren Sanktionen, also mit Sanktionen, die auf niedrigerem Level anfangen, also beispielsweise 30 Prozent gegebenenfalls, wo man sagt, bei der nächsten Sanktion wird's dann mehr."

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