Das Bundesverwaltungsgericht hält Diesel-Fahrverbote in Städten nach geltendem Recht für grundsätzlich zulässig. Es wies die Revision der Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gegen die von örtlichen Verwaltungsgerichten geforderten Fahrverbote zurück.
Die nachfolgenden Sendungen verschieben sich um ca. 15 Minuten.
Das Bundesverwaltungsgericht hält Diesel-Fahrverbote in Städten nach geltendem Recht für grundsätzlich zulässig. Es wies die Revision der Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gegen die von örtlichen Verwaltungsgerichten geforderten Fahrverbote zurück.
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Die Sondersendung ist eine Produktion des ARD-Hauptstadtstudios und wird im ARD Text auf Seite 150 für gehörlose und schwerhörige Zuschauerinnen und Zuschauer live untertitelt.
In die anschließende Sportschau wird später zugeschaltet.
programm.ARD.de © rbb | ARD Play-Out-Center || 29.03.2024