Günther Jauch diskutiert mit:
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Die Kirchen bestimmen in ihren Einrichtungen die Regeln. Das Streikrecht ist eingeschränkt, Scheidung oder Homosexualität oft ein Kündigungsgrund. Besonders brisant: die Vorgaben zur Behandlung von Vergewaltigungsopfern in katholischen Krankenhäusern. Stellen die Kirchen die Morallehre über die Nächstenliebe? Sind die Sonderregelungen für die Kirchen im Arbeitsrecht noch zeitgemäß?
programm.ARD.de © rbb | ARD Play-Out-Center || 28.03.2024