23.05.2013

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09:53 Uhr

TELEKOLLEG Sozialkunde (1/13)

Recht und Freiheit: durch Teilung der Gewalten

16 zu 9 Format Stereo

Bayerisches FS

Montag, 25.02.13 | 06:00 - 06:30 (30 Min.)

Kultur

Dieser Sendetermin liegt in der Vergangenheit

Inhalt der Sendung

Die Gewaltenteilung ist Grundlage unserer Verfassung und Demokratie. Ihre Bedeutung wird besonders klar, wenn man einen Blick zurück in DDR-Zeiten wirft. Zeitzeugen berichten von ihren Erfahrungen.

  • DDR - Zeit der Unfreiheit

Ausführende, gesetzgeberische und richterliche Gewalt dürfen nie in einer Hand liegen! So ist es im Grundgesetz festgelegt. Die Gewaltenteilung ist Voraussetzung für Recht und Freiheit in einem Staat. In der DDR war das anders - Zeitzeugen berichten von einer Zeit der Unfreiheit. Jörg Drieselmann wurde mit 17 Jahren in Erfurt von der Stasi verhaftet, weil er im Kaufhaus kleine Zettel mit der Aufschrift: "Es lebe A. Solschenizyn" ausgelegt hatte - wenige Tage nach der Verhaftung des Regimekritikers Solschenizyn in der Sowjetunion. Nach Jahren der Haft war er von der BRD freigekauft worden. Heute leitet er ein Museum, das nach der Wende in der Stasi-Zentrale eingerichtet wurde. Es zeigt Tausende von Bespitzelungsapparaten, DDR-Devotionalien für verdiente Stasi-Mitarbeiter und sogar einen als Fischlieferwagen getarnten Gefangenentransporter.

  • Das Grundgesetz

Das Grundgesetz legt die Grundrechte als unveräußerbar fest. Es definiert Deutschland als Demokratie. Der oberste Wert unserer Verfassung ist der Schutz der Menschenwürde. Er ist im Grundgesetz in Artikel 1 festgeschrieben. In den Trümmern des Zweiten Weltkrieges ging die Diktatur der Nationalsozialisten zu Ende. In den westlichen Besatzungszonen wurde schon bald eine demokratische Verwaltung aufgebaut. Das Prinzip der Gewaltenteilung wurde oberster Grundsatz des Staates - und des Grundgesetzes, das auf Herrenchiemsee von Vertretern der Länder geschaffen wurde. Im Grundgesetz wurde festgeschrieben: Ausführende, gesetzgeberische und richterliche Gewalt dürfen nie in einer Hand liegen!

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